
Mit dem Gesetz Nr. 5444 vom 29.12.2005, veröffentlicht am 07.01.2006 im Amtsblatt Nr. 26046, wurde der Immobilienerwerb in der Türkei durch ausländische natürliche und juristische Personen neu geregelt. Mit der Änderung von Art. 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 wurde der Immobilienerwerb durch ausländische natürliche Personen sowie Handelsgesellschaften mit juristischer Persönlichkeit, die im Ausland nach den Rechtsbestimmungen des jeweiligen Landes gegründet wurden, in der Türkei auf eine neue Grundlage gestellt.
Demnach können ausländische natürliche Personen, unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit und der Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen, zum Zwecke der Nutzung als Geschäftssitz oder Wohnung, Immobilien erwerben, die in einem qualifizierten Bebauungsplan oder örtlichen Bebauungsplan zu diesem Zweck eingetragen wurden. Die Gesamtfläche der von ausländischen natürlichen Personen in der Türkei erworbenen Immobilien darf nicht zweieinhalb Hektar (25.000 Quadratmeter) übersteigen. Dem Ministerrat obliegt die Befugnis, diese Fläche auf 30 Hektar zu erhöhen.
Bei Immobilien, die im Wege einer Erbschaft auf Staatsangehörige von Staaten übertragen wurden, mit der die Türkei im Gegenseitigkeitsverhältnis steht, finden die oben genannten Klauseln und Beschränkungen keine Anwendung.
Handelsgesellschaften mit juristischer Persönlichkeit, die nach den Gesetzen ihres Herkunftslandes im Ausland gegründet wurden, können nur im Rahmen besonderer Gesetzesvorschriften Immobilien erwerben.
Mit welchen Ländern die Türkei im Rahmen des Erwerbs von Immobilien im Gegenseitigkeitsverhältnis steht, geht aus der auf unserer Internetseite veröffentlichten Liste hervor.
Nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis steht die Türkei im Rahmen des Erwerbs von Immobilien mit folgenden Ländern:
Afghanistan
Bahrain
Birma
Vereinigte Arabische Emirate
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Internetseite der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterfragen www.tkgm.gov.tr in türkischer und englischer Sprache.
Abwicklung der Kaufhandlung
Anfallende Steuern
Bei der Eigentumsübertragung der Immobilie zwecks Verkauf zahlen der Immobilienverkäufer und der Immobilienkäufer je 15 °/oo (15 von Tausend) des Steuerwertes der Immobilie als Grundbuchgebühr.
Käufer von Immobilien in der Türkei müssen den Erwerb der Immobilie in dem Jahr des Erwerbes der zuständigen Stadtverwaltung melden und sind in diesem Rahmen verpflichtet, die jährlich zu entrichtende Immobiliensteuer zu zahlen.
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Erwerb
Für den Eigentumserwerb durch eine natürliche Person in der Türkei gilt das Gegenseitigkeitsprinzip, das heißt dar ein Türkei im Heimatstaat des Ausländers Immobilien erwerben darf es der Ausländer auch in der Türkei. Für Deutschland und Holland ist dieses verbürgt, für Dänemark und die Schweiz zum Beispiel nicht, dort kann ein Türke nur unter erheblichen Schwierigkeiten Eigentum erwerben. Für dänische und schweizerische Staatsbürger ist ein Immobilienerwerb daher schwierig, aber möglich.
Im übrigen gelten derzeit folgende allgemeine Erwerbsbeschränkungen: ein Ausländer darf kein Eigentum innerhalb einer Ortschaft OHNE Municipalrat (d.h. keiner Stadtverwaltung angeschlossen) erwerben, da hier kein Eintrag ins Grundbuch möglich ist.
Für juristische Personen sind die Möglichkeiten des Eigentumserwerbs aufgrund der steigenden internationalen Geschäfte erweitert worden, vorher waren sie auf Tourismusanlagen und Ölförderungsanlagen beschränkt.
Bei Eigentumserwerb wird in der Regel ein Kauf-Vorvertrag abgeschlossen, da die vollständige Grundbucheintragung ca. 2 1/2 Monate dauert. Mit Abschluss dieses Vorvertrages werden die Daten des Käufers zusammen mit den Katasterunterlagen der Immobilie beim Grundbuchamt eingereicht und bearbeitet.
Zu der abschließenden Übertragung erscheinen Käufer und Verkäufer bei dem Grundbuchbeamten und geben den Verkauf zu Protokoll. Die Anwesenheit des Beamten und eines vereidigten Dolmetschers, der alle Vertragspunkte genau übersetzt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wird ein Formular ausgefüllt, Schuldnerverpflichtungen der Parteien genau angegeben. Aus Gründen der Steuerersparnis wird hier gerne unterverbrieft, das heißt ein niedrigerer Kaufpreis angegeben. Der ganze Vorgang dauert ca. 1 Stunde, danach wird das Tapu (Grundbucheintrag) dem Verkäufer übergeben, der es seinerseits bei Zahlung des vereinbarten Kaufvertrages dem Käufer übergibt.
Möchte sich der ausländische Käufer bei diesem Vorgang vertreten lassen muss der Vertreter eine öffentlich beurkundete Vollmacht (mit konkreter Formulierung) vorlegen, welche vorher beim Notar oder beim türkischen Konsulat erstellt wird. Es wird empfohlen die Vollmacht beim türkischen Konsulat (z.B. in Deutschland) ausstellen zu lassen, da sonst weitere aufwendige Behördengänge sowohl in der Türkei als auch in Deutschland erforderlich sind. Vor dem Kauf sollte unbedingt durch einen Notar oder eine Immobilienfirma Einsicht in das Grundbuch genommen werden, da es öffentlichen Glauben besitzt. Das heißt was dort nicht eingetragen ist kann auch nicht gekauft oder verkauft werden.
Der Grundbucheintrag erfolgt in türkischer Währung, kann jedoch auch in fremder Währung vereinbart werden. Für den ausländischen Käufer ist die Bezahlung in türkischer Währung in Form von Devisen oder zum jeweiligen Tageskurs zu empfehlen (aufgrund des laufenden Wertverfalls der türkischen Lira).
Die weitere Veräußerung des Eigentums ist für den ausländischen Besitzer zu jeder Zeit problemlos.
Steuern
Die Grunderwerbssteuer beträgt 4 Promille vom Kaufpreis und ist von beiden Parteien zu entrichten.
Weiterhin fällt eine jährliche Grund- bzw. Gebäudesteuer an, die jährlich in 2 Raten gezahlt wird. Der Eigentümer muss den Objektwert alle 4 Jahre neu schätzen lasen, wobei der von der Stadtverwaltung festgelegte Mindestwert pro Quadratmeter nicht unterschritten werden darf. Von dem so ermittelten Wert wird dann die jährliche Steuer berechnet, welche bei Wohnungen 4 Promille, bei anderen Gebäuden 5 und bei Bauland 6 Promille beträgt.
Bei Neuerwerb ist die Erklärung innerhalb des laufenden Jahres, spätestens jedoch nach 3 Monaten abzugeben, in den Folgejahren immer in den Monaten März bis Mai.
Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist in einer Steuertabelle festgelegt und setzt sich aus Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert zusammen. Sie ist mit der Schenkungs- und Erbschaftssteuer der Europäischen Union identisch.
Es besteht seit 1086 ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Für Immobilien gilt das Gelegenheitsprinzip, das heißt ein Deutscher für seine türkischen Immobilien nur in der Türkei Steuern.
Insgesamt lässt sich sagen das der Eigentumserwerb in der Türkei von der Rechtslage ebenso sicher ist wie in Deutschland. Es bestehen in der Abwicklung einige wichtige Unterschiede, was jedoch der Sicherheit beider Seiten in keinster Weise einen Abbruch tut.
Generaldirektion für Grundbuchsauszug und Kataster:
ANSCHRIFT:
Ministerpräsidium für Grundbuchsauszug und Kataster Ausländer Abteilung
Dikmenyolu-ANKARA
Tel.: 0090 (312) 4171260
Fax: 0090 (312) 4170360
Homepage des Grundbuchamtes:
E-mail: webmaster@tapu.gov.tr
Wie lange man bleiben darf
3 Monate / Touristenvisa
Vorsicht: mit 3 Monaten sind 90 Tage gemeint! Bleibt man auch nur einen Tag länger, also illegal in der Türkei muss man eine Geldstrafe bezahlen und riskiert den späteren Antrag auf Erlangung der Aufenthaltgenehmigung oder Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft im Falle der permanenten Niederlassung.
Zur Einreise muss man nur den Personalausweis mitbringen. Das Visa wird am Flughafen erteilt, entweder auf einem kleinen weißen Zettel oder in ihrem Reisepass. Vorsicht: den kleinen weißen Zettel nicht verlieren! Sonst muss bei der Ausreise eine Geldstrafe bezahlt werden.
6 Monate
Der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes bis maximal 6 Monate wird von der Ausländerpolizei gestattet. Es kann nur einmal vor Ort und nur mit einem Reisepass verlängert werden. Zur Zeit hat man noch die Möglichkeit durch eintägige Aus- und Einreise die visumsfreie Zeit wieder neu zu beginnen, allerdings wird eine Änderung mit dem geplanten Ausländergesetz erwartet.
Sehr beliebt ist auch der 2-Tages-Ausflug nach Nordzypern.
Will man in der Türkei einen Antrag auf permanenten Aufenthalt stellen wird zunächst beim Gouverneursamt der Stadt in der man leben wird die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Anschließend wird über das Gouverneursamt ein Antrag auf Niederlassung in der Türkei beim türkischen Innenministerium gestellt.
Über 6 Monaten
Bei einem geplanten Aufenthalt von über 6 Monaten in der Türkei muss VOR der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ein Visum eingeholt werden. Die Umwandlung eines visumfreien Aufenthalt in eine Aufenthaltgenehmigung ist nicht möglich.
Es ist in Planung Europäern bei einem permanenten Aufenthalt (was "permanent" bedeutet muss noch ausdiskutiert werden) von über 5 Jahren in der Türkei eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen. Hierzu werden die Zeiten in denen man sich mittels Touristenvisa im Land aufgehalten hat NICHT mit angerechnet sondern nur die Zeit in der man eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen hat.
Bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel folgendes gefordert:
-ein Nachweis von Immobilienbesitz
-Verdienstbescheid / Rentenbescheinigung
-Kapitalnachweis falls man nicht vorhat zu arbeiten oder kein laufendes Einkommen hat (ca. 300€ pro Monat des geplanten Aufenthalts)
Die genauen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Daueraufenthalt können bei einer der türkischen Auslandsvertretungen erfragt werden.
Ausnahmen sind möglich für Ehegatten von türkischen Staatsangehörigen. Ist eine Frau mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet, gilt ihr Lebensunterhalt als gesichert.
Dies gilt jedoch nicht im umgekehrt.
Bauvertrag - Informationen schaffen Vorsprung.
Baurecht, Privatbaurecht und öffentliches Baurecht.
Die Themen Baurecht, Privatbaurecht und öffentliches Baurecht hat eine sehr große Bandbreite. Unter dem Begriff Baurecht versteht man in der Türkei alle Regelungen und Gesetzte die das Thema Bauen und Wohnen betreffen.
Das Baurecht unterteilt sich in die Bereiche öffentliches Baurecht und Privatbaurecht. Die große Bedeutung des Baurecht erkennt man auch an der unzählbaren Menge von Gesetzten, Regelungen, Vorschriften, Verordnungen und gesprochener Urteile.
Die Menge von Gesetzten, Vorschriften und Regelungen machte es dem Einzelnen nicht gerade einfach sich in diesem Bereich zurechtzufinden.
Schon einfache Vorgänge wie der Bau eines Carport, der Bau einer Garage oder der Anbau eines Balkon ruft eine Vielzahl von Bestimmungen, die es zu beachten gilt, auf den Plan. So kann es passieren, dass der Bau eines einfachen Geräteschuppen oder von einem schlichten Gartenhaus, durch unzufriedene Nachbarn oder Neider, zum juristischen Alptraum mutiert.
Wissenswertes zum Bauvertrag.
Der Bauvertrag ist das wohl wichtigste Formular welches zwischen Ihnen und der Baufirma existiert.
Der Vertrag - "Bauvertrag" - regelt die meisten Pflichten und Rechte der Bauherren und der Baufirmen. Ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrages ist die Bauleistungsbeschreibung, in welcher sämtliche Einzelheiten zu den zu erbringenden Arbeiten festgehalten sein sollten.
Erst prüfen, dann Unterschreiben!
Vor der Unterzeichnung, sollten Sie als Bauherr, eine gründliche Analyse des Bauvertrags und vor allem der Bauleistungsbeschreibung vornehmen. Dies ist insoweit wichtig, da viele Baufirmen durch gekonnte Formulierungen, zusätzliche Kosten geschickt verstecken. Diese Vereinbarungen sind laut BGB meist rechtlich einwandfrei, für den unerfahrenen Bauherren jedoch oft sehr undurchsichtig. Überliest man solche Passagen wird dies nach Vertragsabschluß oft von der Baufirma schamlos ausgenutzt. Viele Dinge die sich bereits vor Abschluss des Bauvertrag kostenlos hätten klären lassen, erhalten Sie nun als Nachtrag zum Bauvertrag. Oft ist dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Nach unserer Meinung sind solche Vorgehensweisen von Baufirmen zumindest moralischer Bauvertrag- Betrug.
Um sich vor so einem "Betrug" und anderen Unannehmlichkeiten zu schützen, sollte man sich vor Abschluss eines Bauvertrag gründlich informieren. Dies kann auf verschiedene Art und Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit wäre sich bei mehreren Baufirmen eine Vorlage beziehungsweise ein Muster für den zukünftigen Bauvertrag aushändigen zu lassen. (Bei Firmen mit Internetpräsenz wird die Bauleistungsbeschreibung als Formblatt bzw. Vordruck auch oft als kostenloser Download angeboten). Weiterhin ist es empfehlenswert für möglichst viele eventuelle Mehrkosten vor Unterzeichnung einen Festpreis zu vereinbaren. So schaffen Sie Kostentransparenz. Ebenfalls sollte im Bauvertrag ein befristetes Recht auf Rücktritt verankert sein. Und zwar so, dass Sie über einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, zum Beispiel bei noch fehlender Finanzierung bzw. Bürgschaft der Bank oder wenn Sie noch kein Grundstück haben, zum Widerruf erhalten.
Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn es beim Bauvertrag auch Vorschriften zum Erbbaurecht und zur Erbbaupacht (unbefristet oder befristet) zu beachten gilt. Hier sollte ein Fachmann aufgesucht werden. Beachten Sie auch die Regelungen zur Grunderwerbssteuer wenn Bauvertrag und Grundstückskauf von der selben Person angeboten werden. Auch Regelungen zu Ihrer Sicherheit bei Wegfall der Geschäftsgrundlage der Bauunternehmer (Insolvenz) sollten im Bauvertrag enthalten sein. Zum der Beispiel der Übergang der Gewährleistung auf die verschiedenen Firmen des Handwerk bzw. deren Nachunternehmer.
Wer eine Immobilie kaufen möchte muss sehr viele Dinge beachten. Um ein passendes Angebot zu finden, muss man sich zunächst über seine Wünsche und Möglichkeiten im Klaren sein. Wer ein Haus kaufen möchte, hat sich über Zweck bzw. Grund der Anschaffung schon seine Gedanken gemacht. Hier gilt es zwischen Eigenbedarf zu Wohnzwecken (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) und Kapitalanlage (Mehrfamilienhaus oder andere Immobilie zur Vermietung) zu unterscheiden.
Ein Immobilienkauf kann aus den verschiedensten Beweggründen erfolgen. Manch einer möchte im Ausland eine Ferienimmobilie erwerben, in der er seinen Urlaub verbringt. In der restlichen Zeit möchte er das Objekt vermieten, um so die Unkosten der Finanzierung abzufangen. Für solch ein Vorhaben bieten sich international beliebte Ferienorte an. Nummer Eins sind dabei Orte in Türkei, Kroatien und Bulgarien, in ganz Spanien und auf Mallorca sowie in Brasilien, Kuba, Dom- Rep. und Florida. Auch Länder in denen kein tropisches Klima herrscht bieten sich für solch ein Vorhaben an. Die beliebtesten Reiseziele dürften dabei Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark sein. Selbst in Deutschland bietet sich der Bau oder Kauf solcher Häuser an. Als Besitzer kann man so kostengünstig seine Ferien verbringen und in der restlichen Zeit das Anwesen vermieten.
Als Finanzanlage eignet sich auch eine Immobilie welche in Zentren großer Städte wie Istanbul, Izmir, Antalya, Alanya oder Ankara angeschafft wird. Ein solcher Hausbesitz eignet sich um Gewerbe anzusiedeln (z.Bsp. Gaststätte oder Cafe bei Lage am Markt). Liegt der Besitz im Randgebiet bzw. Landkreis, eignen sich diese Häuser eher zur Einrichtung von einem Hotel oder um als normale Wohnung zu vermieten.
Wer Immobilien zum Eigenbedarf gebraucht kaufen oder mieten möchte sucht am besten einen Immobilienmakler auf oder durchforstet Privatanzeigen. Der Gang zum Makler ist dabei eher zu empfehlen, da dort meist eine größere Palette von Angeboten vorliegt. Die Angebote reichen vom der einfachen Finca - über Bauernhäuser, vom Bauernhof mit der Möglichkeit zur Pferdehaltung über Villa und Kloster bis hin zu Historisch als Burg und Schloss. Auch kann hier bei der Standortauswahl gezielt gesucht werden. Man findet eher das exklusive Traumhaus am Meer, See oder auf dem Berg. Übrigens ist auch wer ein Haus zu verkaufen hat, mit einem Makler bestens beraten. Denn wer sich privat bemüht wird auf viele Hindernisse und Unannehmlichkeiten stoßen. Ein Immobilienmakler kennt sich mit dem Verkauf aus.
Sollen Immobilien im Ausland gekauft oder verkauft werden, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit darauf spezialisierten Vermittlungsfirmen. Sie wollen ein Haus oder eine Farm in der Türkei, an der Costa del Sol oder in Paraguay kaufen? Kein Problem. Es gibt Immobilienmakler die sich fast ausschließlich mit dem Auslandsgeschäft befassen. Ob Kauf oder Verkauf, das Angebot reicht von der Ostschweiz über Oberwallis bis nach Monte Pego ja sogar Dubai.
Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihnen reichliche Informationen vorliegen. Bedenken Sie dass die rechtlichen Voraussetzungen überall variieren können. (Alanya ist nicht gleich Istanbul und Gazipasa ist nicht gleich Antalya oder Izmir). Legen Sie sich möglichst auf einen Standort fest und suchen Sie gezielt nach Informationen.
Wer eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte, der sollte sich zunächst über den gewünschten Haustyp im Klaren sein und sich über Vorteil und Nachteile der verschiedenen Hausarten eine Übersicht verschaffen. Der geplante Haustyp beziehungsweise die gewünschte Hausart beeinflussen oft erheblich den Kaufpreis und damit auch das benötigte Kapital, meist bestehend aus Eigenkapital, Kredit und Zinns.
Unter Haustypen bzw. Hausarten versteht man verschiedene Baustile, Bauarten und Bauformen. So wird zum Beispiel zwischen Haustyp- Massiv und Haustyp- Fertighaus unterschieden. Ebenso ist eine Eingruppierung nach örtlich üblichen Baustilen wie zum Beispiel der Haustyp Toscana oder Haustyp Nizza möglich.
Meist werden jedoch in Datenbanken die folgenden Bauweisen unterschieden:
Prinzipiell kann man aber feststellen, dass das deutsche Baurecht eine kreative Entwicklung von individuellen Bautypen weitestgehend unterbindet. Es wird also nicht besonders aufregend sein, wenn man durch eine Wohnsiedlung von Einfamilienhäusern geht und immer den gleichen monotonen Baustiel zusehen bekommt.
Die Begründung der einzelnen Bauämter wird vermutlich immer auf das so genannte städtebauliche Erscheinungsbild oder dem Baubild des entsprechenden Wohngebietes beruhen.
Wie schade, kann man da nur sagen, denn wer möchte schon glauben, dass ein Architekt nichts anderes an Ideen zu bieten hätte. Was nützt es dann, wenn regelmäßige bundesweite Wettbewerbe von jungen aber auch von gestandenen Architekten ausgetragen werden und am Ende nicht eine der teilweisen wunderbaren architektonischen Entwürfe in der Realen Welt verwirklicht wird.
In der Automobilbranche gibt es etwas ähnliches, nur da nennt man es Konzeptcars und jeder Konstrukteur oder Entwickler weiß von vornherein, dass es nur bei Entwürfen bzw. Einzelmodellen bleiben wird.
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag der in der Regel schriftlich aber auch mündlich abgeschlossen werden kann. Ein allgemeingültiges Muster für einen Kaufvertrag gibt es als solches nicht. Die Form des Kaufvertrages ist abhängig von dem jeweiligen Verkaufsobjekt.
Beim Verkaufsobjekt unterscheidet man in bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Auto, Möbel, Schmuck und unbewegliche Sachen wie zum Beispiel Haus, Immobilie, Grundstück, Eigentumswohnung.
Auf Formvorschrift achten!
Für einen einfachen Kaufvertrag, wie für einen Garten oder eine Garage (ohne Eigentum an Grund und Boden) gibt es keine Formvorschrift, dass bedeutet hier genügt sogar ein mündlicher Kaufvertrag. Aber selbst bei einem Kauf von Privat empfiehlt sich die schriftliche Form.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten folgende Punkte schriftlich aufgenommen werden:
Art, Güte und Beschaffenheit der Ware (zum Beispiel- gebraucht)
Menge
Preis (Bruttopreis, das heißt inklusive Umsatzsteuer)
Zahlungsbedingungen (zum Beispiel- Finanzierung über Darlehn)
Lieferbedingungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Im Vertrag so viel wie möglich berücksichtigen!
Ebenso sollten Eventualitäten, wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Wandlung von einem Kaufvertrag nicht unbeachtet bleiben. Hier findet man im Internet eine Vielzahl von vorgefertigten Mustern. Unter den Suchbegriffen Kaufvertrag Vorlage, Kaufvertrag Formular, Kaufvertrag Vordruck und ähnliches, verschaffen einige Anbieter die Möglichkeit einen Kaufvertrag online kostenlos zu downloaden.
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Momentan besteht eine hohe Nachfrage gerader ausländischer Investoren und von Privatpersonen an Grundstücks- und Wohnungseigentum in der Türkei. Am interessantesten sind dabei Immobilien gerade in Region Antalya - Alanya, denn diese sind im europäischen Vergleich absolute Schnäppchen. Zuerst erkannt haben dies vor allem Investoren aus Großbritannien, denn im Vergleich zum Immobilienmarkt auf den britischen Inseln, ist der Markt in der Türkei und gerade in Alanya noch nicht überheizt. Vergleichbare Immobilien sind so ein vielfaches günstiger als in anderen Metropolen. Dabei besitzt Antalya eine hohe Anziehungskraft als neue und alte Tourismusstadt, mit einer hohen Dichte an Kultur und Geschichte. Zunehmend gerät daher Alanya auch in den Blickwinkel von Investoren aus anderen Ländern. Sei es um sich in Alanya eine Art ständige Wohnung zu sichern, um gelegentlich diese pulsierende Stadt zu besuchen oder aber um am sich aufschwingenden Immobilienmarkt zu partizipieren. Es bieten sich dabei verschiedene Typen von Immobilien an. Von der kleinen Eigentumswohnung in der Mitte von Alanya, über ganze Mietshäuser bis zu ganzen Arealen an viel versprechenden Baugrundstücken, bietet die Region Antalya eine Vielzahl von interessanten Möglichkeiten. Wir beraten in diesem Bereich eine hohe Anzahl von ausländischen Interessenten und bieten für Käufer von Immobilien – gleich welcher Art - eine umfassende Beratung und Begleitung während der gesamten Transaktion. Worauf Sie beim Kauf von Immobilieneigentum unbedingt achten sollten, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an
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